Fragen und Antworten
Alle Kranken-Versicherungen müssen nachweisen, dass die gewährten Rabatte für die Rahmenverträge gerechtfertigt sind. In einem Rahmenvertrag versicherte Personen müssen über eine bessere Risikostruktur verfügen als die Personen in der Einzelversicherung. Konkret heisst das, dass bei zwei Personen gleichen Alters und gleichen Geschlechts, wovon eine im Rahmenvertrag und die andere in der Einzelversicherung versichert ist, jene im Rahmenvertrag um den gewährten Rabatt weniger Leistungen verursachen darf!
Gemäss Vorgabe der FINMA muss der Rabattnachweis im Rahmen eines Rahmenvertrags für jedes Produkt einzeln überprüft werden. Es kommt also darauf an, dass innerhalb eines Produkts der Versicherte des Rahmenvertrags weniger Leistungen beansprucht als ein Versicherter, der nach Alter und Geschlecht vergleichbar ist, jedoch keinem Kollektiv angehört. Der Nachweis kann je Produkt unterschiedlich ausfallen.
Es gibt Rahmenverträge, bei denen der Rabattnachweis bei einzelnen Produkten nicht gelingt. Dies hat eine anteilige Rabattanpassung zur Folge.
Bei anderen Rahmenverträgen scheitert dieser Nachweis über alle Produkte hinweg. Dort kann kein Rabatt mehr gegeben werden.
Diese Frage lässt sich leider nicht allgemein beantworten, da jeder Versicherter eine andere Vertragssituation hat. Die Erhöhungen variieren je nach Produktkombination, Alter, Geschlecht etc.
Sowohl bei der Rabattanpassung als auch bei der Kündigung des Vertrags müssen sie nichts unternehmen. Der Vertragspartner, z.B. Ihr Arbeitgeber, wird über die Änderungen informiert. Der Versicherungsschutz bleibt vollumfänglich erhalten.
Bei einer Rabattanpassung werden der Name Ihres Rahmenvertrages und die Vertragsnummer wie bisher angezeigt. Der Rabatt wird automatisch angepasst.
Bei einer Auflösung des Rahmenvertrages mit dem Vertragspartner, also Ihrem Arbeitgeber, Verband oder Verein, entfallen die Kollektiv-Rabatte und allfällige Spezialkonditionen.
Auf Ihrer Police erkennen Sie dies daran, wenn der Name des Rahmenvertrages, dessen Vertragsnummer und die Rabatte fehlen. Der Versicherungsschutz bleibt vollumfänglich bestehen.
An Ihrer Versicherungsdeckung und Ihrer Versicherungssituation ändert sich nichts. Sollte der Rahmenvertrag aufgehoben werden, so werden Sie automatisch in die entsprechende Einzelversicherung umgeteilt. Sie müssen dazu nichts unternehmen. Sie sind so gut wie bisher versichert und es entstehen keine Deckungslücken.
Der Rahmenvertrag bleibt attraktiv, auch wenn Sie aktuell von keinen oder geringen Rabatten profitieren. Der Rabattnachweis erfolgt jährlich. Das heisst, wenn zu einem späteren Zeitpunkt ein Rabatt nachgewiesen werden kann, wird ein solcher auch wieder auf den 1. Januar des Folgejahres gewährt.
Mit Ihrem Rahmenvertrag profitieren Sie nicht nur von von Rabatten bei den Zusatzversicherungen, sondern auch von exklusiven Zusatzpunkten bei myPoints. Ganz einfach, damit Sie Ihr Jahresziel von 120'000 Punkten schneller erreichen und in den Genuss eines Jahresbonus von CHF 150.– statt CHF 120.– kommen. Mehr dazu auf visana.ch/mypoints-kollektiv