Ihr Versicherungsschutz bei einem Spitalaufenthalt
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Die Grundversicherung übernimmt Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung auf der allgemeinen Abteilung in einem Spital, das auf der kantonalen Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt ist.
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Mit einer Spitalzusatzversicherung profitieren Sie von mehr Komfort im Einzel- oder Zweibettzimmer.
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Je nach gewählter Spitalversicherung haben Sie freie Wahl der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes.
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Auch Behandlungen in ausserkantonalen Spitälern können durch Zusatzversicherungen gedeckt sein.
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Zusatzversicherungen übernehmen je nach gewählter Produktvariante auch spezielle medizinische Leistungen, die über die Grundversorgung hinausgehen.
So bereiten Sie sich optimal auf einen geplanten Spitalaufenthalt vor
Ein geplanter Aufenthalt im Spital will gut vorbereitet sein – nur so lassen sich ein reibungsloser Ablauf und eine bestmögliche Versorgung sicherstellen. Nachfolgend praktische Tipps zu den wichtigsten Schritten vor, während und nach dem Spitalaufenthalt.
Vor dem Spitalaufenthalt
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Prüfen Sie vor Ihrem Spitalaufenthalt unbedingt Ihre aktuellen Versicherungsdeckungen. Die obligatorische Grundversicherung deckt die Kosten für Aufenthalte in Spitälern, die auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt sind.
Beachten Sie, dass bei Aufenthalten in ausserkantonalen Spitälern oder bei Wahl einer halbprivaten oder privaten Abteilung zusätzliche Kosten für den Spitalaufenthalt entstehen können. Diese Kosten übernimmt die Grundversicherung nicht. In solchen Fällen kann eine Spitalzusatzversicherung sinnvoll sein.
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Grundsätzlich können Sie das Spital frei wählen. Allerdings übernimmt die Grundversicherung die Kosten für den Spitalaufenthalt nur zum Tarif Ihres Wohnkantons. Zusätzliche Kosten für teurere, ausserkantonale Spitäler müssen Sie selbst tragen. Es lohnt sich daher, wenn Sie sich frühzeitig informieren und gegebenenfalls eine Spitalzusatzversicherung abschliessen.
Beachten Sie zudem, dass einige Spitäler von den Leistungen ausgeschlossen wurden. Mehr über diese Einschränkungen erfahren Sie in der Liste der Spitalwahleinschränkungen.
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Für geplante Spitalaufenthalte muss bei Visana eine Kostengutsprache eingeholt werden. Diese dient als Einverständniserklärung, dass die geplanten Behandlungskosten übernommen werden. In der Regel wird die Kostengutsprache direkt vom Spital bei Ihrer Krankenkasse angefragt.
Während des Spitalaufenthalts
Während des Spitalaufenthalts übernimmt die Grundversicherung die Kosten für medizinisch notwendige Leistungen wie Honorare für Ärztinnen und Ärzte, Pflege, Medikamente und die Unterbringung im Mehrbettzimmer.
Sie müssen sich allerdings ebenfalls an den Kosten für den Spitalaufenthalt beteiligen: Diese Kosten umfassen die gewählte Franchise, den Selbstbehalt sowie einen Spitalbeitrag von CHF 15.– pro Tag. Vom Spitalbeitrag ausgenommen sind Kinder bis 18 Jahre sowie junge Erwachsene bis 25 Jahre, die noch in Ausbildung sind.
Wünschen Sie zusätzliche Leistungen wie ein Einzelzimmer oder eine Behandlung durch die Chefärztin oder den Chefarzt, benötigen Sie eine entsprechende Spitalzusatzversicherung.
Nach dem Spitalaufenthalt
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Je nach Situation kann nach einem Spitalaufenthalt eine Rehabilitation (Reha), Physiotherapie oder häusliche Pflege nötig sein. Klären Sie frühzeitig, welche Leistungen Ihre Versicherungsdeckung übernimmt und ob eine Kostengutsprache erforderlich ist.
Sollte ein Antrag für die Reha notwendig sein, stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt diesen bei der Krankenkasse. Die Krankenkasse entscheidet anschliessend je nach individueller medizinischer Situation innerhalb weniger Tagen über die Kostenübernahme.
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Nach Ihrem Spitalaufenthalt erhalten Sie eine Abrechnung über die erbrachten Leistungen. Prüfen Sie diese sorgfältig und vergleichen Sie die Abrechnung mit den Leistungen, die Ihre Versicherung abdeckt. Bei Fragen oder Unklarheiten zur Abrechnung helfen wir Ihnen gerne weiter.
Ihre Agentur in der Nähe hilft Ihnen telefonisch oder per E-Mail gerne weiter.
Häufig gestellte Fragen zum Spitalaufenthalt
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Leistungen in der allgemeinen Abteilung eines Spitals aus der kantonalen Spitalliste Ihres Wohnkantons: Behandlung, Pflege, Medikamente und Unterkunft im Mehrbettzimmer.
Nicht gedeckt sind beispielsweise die Kosten für ein Einzelzimmer oder die Behandlung durch eine Chefärztin oder einen Chefarzt – dafür braucht es eine Zusatzversicherung. Die Franchise, den Selbstbehalt sowie CHF 15.– Spitalbeitrag pro Tag müssen Sie selbst übernehmen.
Grundsätzlich kann das Spital frei gewählt werden. Jeder Kanton definiert für sich, welche Spitäler für die Grundversorgung seiner Bevölkerung notwendig sind und nimmt diese in seine kantonale Spitalliste auf. Die Grundversicherung deckt die Kosten für Aufenthalte in Spitälern, die in der kantonalen Spitalliste des Wohnkantons aufgeführt sind.
Beachten Sie aber, dass die Grundversicherung nur die Kosten zum Tarif Ihres Wohnkantons übernimmt. Zusätzliche Kosten für teurere, ausserkantonale Spitäler müssen Sie selbst tragen, es sei denn, Sie haben eine Spitalzusatzversicherung.
Schon mit der sehr günstigen Zusatzversicherung «Spital allgemein» sind Sie schweizweit in allen Akutspitälern in der allgemeinen Abteilung bestens versichert.
Ergänzend empfehlen wir, vor der Wahl eines Spitals die Visana-Spitalliste zu prüfen. Dort ist unter anderem ersichtlich, welche Kliniken je nach Spitalabteilung nicht wählbar sind. Notfälle sind davon ausgenommen.
Klären Sie vorgängig ab, welche Leistungen Ihre Versicherung übernimmt und ob das gewählte Spital anerkannt ist. In der Regel beantragt das Spital direkt bei uns die Kostengutsprache. Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, prüfen wir gerne, ob Leistungen wie Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung gedeckt sind.
Die Kosten für medizinisch notwendige Leistungen übernimmt die Grundversicherung – vorausgesetzt, das Spital ist anerkannt. Sie beteiligen sich mit Franchise, Selbstbehalt und einem Spitalbeitrag von CHF 15.– pro Tag. Weitere Leistungen wie ein Einzelzimmer können zusätzlich durch unsere Spitalzusatzversicherung gedeckt werden.
Die Gesamtkosten für eine Nacht im Spital liegen im Durchschnitt bei rund CHF 2500.–. Abhängig von Behandlung und Spital können sie deutlich höher ausfallen. Diese Kosten tragen hauptsächlich die Grundversicherung und der Wohnkanton. Sie selbst zahlen CHF 15.– Spitalbeitrag pro Tag sowie Franchise und Selbstbehalt. Zusatzleistungen wie ein Einzelzimmer verursachen zusätzliche Kosten, die von einer Spitalzusatzversicherung gedeckt werden können.
Die Kosten teilen sich die Grundversicherung und der Wohnkanton – in der Regel übernimmt der Kanton mindestens 55 %, die Krankenkasse maximal 45 %. Sie selbst zahlen einen täglichen Spitalbeitrag von CHF 15.– sowie Franchise und Selbstbehalt. Um Extras wie ein Einzelzimmer zu decken, benötigen Sie eine Zusatzversicherung.
Packen Sie Ihre Versichertenkarte, wichtige medizinische Unterlagen wie Befunde oder Ihre Medikamentenliste, persönliche Sachen wie bequeme Kleidung, Toilettenartikel und Ihre Brille ein. Auch Ihr Smartphone mit Ladekabel, Bücher oder Kopfhörer sind zur Unterhaltung hilfreich. Wertgegenstände hingegen sollten Sie zu Hause lassen.
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