Unsere Top-Empfehlungen für längere Auslandsaufenthalte
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Die Grundversicherung deckt im Ausland nur Notfallbehandlungen – die Höhe der Kostenübernahme variiert je nach Land und Region, in der Sie sich aufhalten.
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Auf der Seite vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) finden Sie Reiseinformationen für alle Länder
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Für Auslandsaufenthalte in der EU sollten Sie Ihre Krankenversicherungskarte einpacken. Diese befindet sich auf der Rückseite ihrer Visana-Versichertenkarte. Auch ausserhalb Europas ist es sinnvoll, die Karte dabei zu haben.
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Ein Nachweis für Ihre Versicherungen in Englisch ist bei gewissen Auslandsaufenthalten explizit gefordert und kann online beantragt werden.
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Bei längeren Auslandsaufenthalten von über 12 Monaten kann es sinnvoll sein, den Lebensmittelpunkt in das entsprechende Land zu wechseln. Was Sie dabei beachten müssen, finden Sie auf unserer Seite zur Auswanderung.
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Bei einem medizinischen Notfall im Ausland ist die 24/7-Notfall-Hotline von Visana unter +41 848 848 855 jederzeit erreichbar. Wir beraten Sie, organisieren medizinische Hilfe, Kostengutsprachen, Rücktransporte und unterstützen Sie bei weiteren administrativen Angelegenheiten.
Unsere Versicherungslösungen für längere Auslandsaufenthalte
Ob Sabbatical, Auslandssemester oder eine längere Reise: Bevor Sie ins Ausland aufbrechen, lohnt sich ein genauer Blick auf Ihre Versicherungen. Sind Sie ausreichend vor allfälligen Unfällen, Missgeschicken oder Streitigkeiten geschützt? Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz, damit Sie Ihren Auslandsaufenthalt entspannt angehen können.
Auch wenn Sie sich für längere Zeit ausserhalb der Schweiz aufhalten und Ihren Wohnsitz zwischenzeitlich ins Ausland verlegen, bleiben Sie versicherungspflichtig. Das bedeutet, dass Ihre obligatorische Grundversicherung weiterhin bestehen bleibt.
Sie profitieren auch bei längeren Auslandsaufenthalten von den Leistungen der Grundversicherung. Diese deckt in der Regel die Behandlungskosten für Notfälle oder unvorhersehbare Krankheiten ab. Sie übernimmt die Kosten jedoch nur bis zum doppelten Betrag, der in der Schweiz für vergleichbare Behandlungen gezahlt wird. Das bedeutet, dass Sie im Ausland einen Teil der Kosten eventuell selbst tragen müssen.
Die Grundversicherung deckt die Kosten für Notfallbehandlungen im Ausland. Je nach Land und Region werden die Kosten für Behandlungen nur zu einem Teil übernommen – den anderen Teil müssen Sie eventuell selber tragen. Gleiches gilt für Kranken- oder Rücktransporte, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden. Für eine umfassende Deckung im Ausland empfiehlt es sich deshalb, eine Zusatzversicherung oder Reiseversicherung abzuschliessen.
Gut zu wissen
- Selbstbehalt und Franchise im Ausland: Behandlungskosten in öffentlichen Spitälern innerhalb der EU / EFTA werden über die europäische Krankenversicherungskarte abgewickelt. In Privatkliniken müssen Versicherte die Rechnungen selber bezahlen und anschliessend einreichen. Hier gelten Franchise und Kostenbeteiligung zu Schweizer Bestimmungen. Gleiches gilt bei Behandlungen er EU / EFTA.
- Reiseversicherung inklusive: In unseren Zusatzversicherungen Spital und Ambulant ist Vacanza während acht Wochen pro Reise automatisch enthalten.
Bei plötzlicher Krankheit im Ausland übernimmt die Grundversicherung die Kosten – unabhängig vom gewählten Modell. Wenn Sie einen Unfall im Ausland haben, übernimmt die Grundversicherung nur, wenn Sie gleichzeitig unfallversichert sind.
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Notfallbehandlungen in öffentlichen Spitälern oder Arztpraxen.
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Die Grundversicherung übernimmt die Kosten, die auch im jeweiligen Land gedeckt sind.
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Die Grundversicherung zahlt maximal das Doppelte der Kosten, die für vergleichbare Behandlungen anfallen würden.
Ergänzen Sie Ihre Grundversicherung mit zusätzlichen ambulanten Leistungen für einen umfassenderen Schutz und Komfort im Ausland.
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Freie Wahl und mehr Komfort im Spital
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Leistungen für Rücktransport
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Kostenbeteiligung für Reise- und Schutzimpfungen
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Übernahme von Kosten für Medikamente, die nicht aus der obligatorischen Grundversicherung vergütet werden
Die Unfallversicherung schützt Sie bei Unfällen im Ausland. Wenn Sie nicht über einen Schweizer Arbeitgeber oder eine Schweizer Arbeitgeberin versichert sind, sollten Sie sich einen privaten Unfallversicherungsschutz abschliessen.
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Übernahme von Heilungskosten bei Unfall (Arzt, Spital, Therapie)
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Taggeld bei Erwerbsunfähigkeit infolge Unfall
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Invaliditäts- und Todesfallleistungen
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Ergänzung zur Grundversicherung (UVG)
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kombinierbar mit Krankenzusatzversicherungen
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Weltweiter Versicherungsschutz
Ein Schaden am Auto der Gasteltern, Unstimmigkeiten mit den Vermietern der Ferienwohnung oder ein Streitfall mit der ausländischen Universität. Es gibt unterschiedlichste Gründe für einen umfassenden finanziellen und rechtlichen Schutz beim Auslandsaufenthalt.
Unsere Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn Sie einer anderen Person oder deren Eigentum Schaden zufügen. Unser Rechtsschutz unterstützt Sie bei Streitigkeiten rasch und unbürokratisch.
Gut zu wissen
- Privathaftpflicht gilt im Ausland während 24 Monaten: Unsere Privathaftpflichtversicherung schützt Sie während zwei Jahren weltweit vor finanziellen Folgen.
- Hausratversicherung: Wenn Sie Ihre Wohnung während des Auslandsaufenthaltes untervermieten, ist eine Hausratversicherung als Hauptmieterin oder Hauptmieter sehr empfehlenswert.
Schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Sachschäden und wenn Sie Dritten Schaden zufügen
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Weltweite Deckung
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Haftpflichtschutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
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Schutz bei Schäden durch Kinder
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Übernahme von Anwalts- und Schadenersatzkosten
Damit Sie bei Streitigkeiten im Ausland rechtlich abgesichert sind und professionelle Unterstützung erhalten.
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Verkehrsrechtsschutz bei Unfällen oder Bussen
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Kostenübernahme für Anwalt & Gericht bis CHF 500'000.- – ausserhalb Europas bis CHF 100'000.-
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Telefonische Rechtsberatung inklusive
Die Visana-Autoversicherung deckt Schäden in der Schweiz, Liechtenstein und allen Staaten ab, die in der Internationalen Versicherungskarte aufgeführt sind.
Bei Fahrten ins Ausland sollte deshalb immer die Internationale Versicherungskarte mit einem Europäischen Unfallprotokoll mitgeführt werden. Damit dokumentieren Sie, dass Sie ausreichend versichert sind.
Mit der passenden Autoversicherung fahren Sie sicher und gesetzeskonform.
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Obligatorische Haftpflichtversicherung
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Teil- und Vollkaskoschutz
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Glas-, Diebstahl- und Parkschadendeckung
Eine Reiseversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen unerwarteter Ereignisse während Ihres Auslandsaufenthaltes.
Der Schutz der Reiseversicherung Vacanza gilt weltweit – egal, ob Sie in Europa, Asien oder Amerika unterwegs sind. Er beginnt mit dem Start Ihrer Reise und endet mit Ihrer Rückkehr in die Schweiz – innerhalb der von Ihnen gewählten Versicherungsdauer. Passen Sie deshalb die Laufzeit unbedingt Ihrem Reiseverhalten an, damit Sie im Ausland jederzeit optimal abgesichert sind.
Gut zu wissen
Versicherungsschutzes flexibel anpassen: Für längere Auslandsaufenthalte können Sie unsere sogenannte Langfrist-Versicherung abschliessen. Sie haben die Wahl zwischen 8, 16 oder 26 Wochen bzw. 8, 10 oder 12 Monaten Versicherungsschutz pro Jahr.
Mit unserer Reiseversicherung Vacanza sind Sie auf allen Reisen und Abenteuern umfassend geschützt.
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Weltweiter Schutz bei Krankheit, Unfall und im Notfall
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24-Stunden-Soforthilfe-Service – die Nummer befindet sich auf der Rückseite Ihrer Versicherungskarte
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Rücktransport in die Schweiz
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Übernahme von Behandlungskosten im Ausland
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Rettungen im Ausland bis CHF 25'000.-
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Annullierungsschutz und Reiseabbruchversicherung
Welche Formen von Auslandsaufenthalten existieren?
Es gibt unterschiedliche Gründe für längere Aufenthalte. Je nach Form und Dauer vom Aufenthalt, müssen Sie auf unterschiedliche Aspekte Ihrer Versicherungen achten.
Hinweis
Auch wenn Sie sich in der Schweiz abmelden und im Ausland eine Auslandskrankenversicherung abschliessen, bleiben Sie grundsätzlich in der Schweiz versicherungspflichtig. Sie müssen also die Prämien Ihrer obligatorischen Grundversicherung weiterhin bezahlen und können diese nicht ohne Weiteres kündigen.
Wenn Sie sich eine längere Auszeit von der Arbeit gönnen, sollten Sie sich vorab informieren, ob Sie während dieser Zeit noch über einen Arbeitgeber unfallversichert sind oder nicht. Wenn Sie vor der anstehenden Reise Ihren Job gekündigt haben, müssen Sie die Unfallversicherung als Zusatz in Ihrer Grundversicherung einschliessen. Wie Sie sich sonst umfassend auf eine längere Reise vorbereiten, haben wir auf unserer Seite Reisevorbereitung: nützliche Tipps für Ihre nächste Reise für Sie zusammengefasst.
Während eines Austauschs sollten Sie prüfen, ob Ihre Schweizer Krankenversicherung ausreichenden Schutz bietet oder ob eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung nötig ist. Viele Austausch-Programme verlangen zudem eine Haftpflichtversicherung, die Schäden gegenüber Gastfamilien oder Schulen abdeckt. Wichtig ist ausserdem, rechtzeitig Visum, Schulbescheinigung und eventuelle Impfungen zu organisieren.
Studierende sollten sicherstellen, dass die Leistungen der Grundversicherungen mit einer Zusatzversicherung oder Reiseversicherung ergänzt werden. Je nach Dauer des Studiums (einzelnes Semester oder gesamtes Studium) bietet eine Auslandskrankenversicherung umfassenden Schutz. Zusätzlich sollten Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen werden, um sich für Schäden, Streitigkeiten oder frühzeitige Studienabbrüche abzusichern.
Wer als Freelancer oder Unternehmerin für ein Projekt ins Ausland reist, ist oft selbst für Themen wie Vorsorge, Versicherungen und Steuern verantwortlich. Je nach Situation und Dauer vom Auslandsaufenthalt ist eine Abmeldung in der Schweiz sinnvoll, um gewisse Versicherungen pausieren zu können. Lassen Sie sich vor einem längeren Auslandsaufenthalt unbedingt zu passenden Versicherungslösungen beraten.
Ihre Vorteile auf einen Blick
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Individuell passende Versicherungslösungen für Ihren Auslandsaufenthalt
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Mit der Reiseversicherung Vacanza weltweit abgesichert bei Krankheit und Unfall
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Finanzielle Sicherheit bei Abbruch Ihres Auslandsaufenthalt
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Einfache Hilfe bei Notfällen – telefonisch oder digital
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Weltweite Übernahme der Spitalkosten
Sie erhalten umfassende Informationen auf Fragen oder Unsicherheiten, damit Sie Ihre Ferien sorglos geniessen können.
Nützliche Services für Sie
In den meisten EU-Ländern muss die Versicherungskarte nicht mehr mitgeführt werden. In einigen osteuropäischen Ländern und auch in der Türkei ist sie jedoch noch Pflicht.
Sie erhalten diese jeweils automatisch per E-Mail zusammen mit der Jahresprämie zum Hauptverfall – als PDF gemeinsam mit Ihrer Police, den AVB und der Versichertenkarte.
Sie finden die E-Mail nicht mehr? Kein Problem. Es gibt mehrere einfache Wege, die Unterlagen erneut anzufordern:
- Online-Formular
Füllen Sie unser Formular aus. Ihre Anfrage wird direkt an unser Service-Team weitergeleitet. - Per E-Mail
Schreiben Sie eine E-Mail an auto@visana.ch und geben Sie Ihr Nummernschild an. - Über Ihre Visana Agentur
Rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei – wir senden Ihnen das PDF erneut per E-Mail zu oder drucken die Unterlagen für Sie am Schalter aus.
Agentur in meiner Nähe finden
Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Versicherungskarte rasch und unkompliziert erhalten – damit Sie auch im Ausland sicher unterwegs sind.
Entspannt versichert in jeder Lebenslage
Häufig gestellte Fragen zu Krankenkasse und Versicherungen beim Auslandsaufenthalt
Bei Krankheit übernimmt die obligatorische Grundversicherung die Behandlungskosten im Ausland, sofern Sie unerwartet erkranken und eine Rückreise in die Schweiz nicht möglich oder unzumutbar ist.
Kommt es im Ausland zu einem Unfall, übernimmt die Grundversicherung die Behandlungskosten nur dann, wenn Sie die Unfalldeckung in Ihrer Grundversicherung eingeschlossen haben. Sind Sie über Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber unfallversichert, übernimmt diese Versicherung die Behandlungskosten.
Nicht gedeckt sind hingegen die Kosten für geplante medizinische Behandlungen, Rücktransporte sowie Rettungskosten.
Wenn Sie im Ausland infolge Krankheit oder Unfall ins Spital müssen, hängt die Kostenübernahme der Grundversicherung davon ab, in welchem Land Sie sich befinden:
- In EU- oder EFTA-Staaten übernimmt Ihre Grundversicherung die Behandlungskosten, sofern es sich um eine notwendige medizinische Leistung handelt. Sie zahlen lediglich den landesüblichen Selbstbehalt.
- In Ländern ausserhalb der EU/EFTA übernimmt die Grundversicherung für medizinische Notfälle nur höchstens das Doppelte der Kosten, die dieselbe Behandlung in der Schweiz kosten würde.
Für einen umfassenderen Schutz bei Spitalaufenthalten lohnt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung.
- Wenn Sie im Ausland in einen akuten Notfall geraten, sollten Sie umgehend die Notrufnummer des jeweiligen Landes anrufen und medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.
- Melden Sie Ihren Notfall unter der 24/7-Notfall-Hotline +41 848 848 855. So erhalten Sie umgehend Unterstützung bei der Organisation medizinischer Hilfe, den Kostenabklärungen oder weiteren administrativen Aufgaben. Gleichzeitig erfahren Sie, welche Kosten übernommen werden und ob zusätzliche Nachweise erforderlich sind.
- Sammeln Sie alle Belege sowie Rechnungen vor Ort und fordern Sie detaillierte medizinische Berichte zu Ihrer Behandlung an. Diese müssen Sie im Anschluss bei Ihren entsprechenden Versicherungen einreichen.
Wenn Sie sich vorübergehend im Ausland aufhalten, etwa im Auslandssemester oder als digitale Nomadin, bleiben Sie nach wie vor in der Schweiz versicherungspflichtig. Das gilt auch dann, wenn Sie sich zwischenzeitlich in der Schweiz abmelden.
Wohnen Sie bereits ausserhalb der Schweiz oder planen Sie, Ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen? Dann entfällt möglicherweise Ihre gesetzliche Versicherungspflicht in der Schweiz. Dies ist der Fall, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ihr Wohnsitz und Lebensmittelpunkt liegt ausserhalb der Schweiz
- Sie sind nicht in der Schweiz arbeitstätig
- Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber hat ihren oder seinen Hauptsitz nicht in der Schweiz
- Sie beziehen keine Rente aus einer sozialen Einrichtung der Schweiz
Wie Sie sich auf einen längeren Aufenthalt im Ausland gut vorbereiten und was es alles zu beachte gibt, haben wir auf der Seite Reisevorbereitung: nützliche Tipps für Ihre nächste Reise für Sie zusammengetragen.
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