Die wichtigsten Begriffe
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Die Grundversicherung ist obligatorisch und die Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben – sie sind bei allen Krankenversicherern gleich. Die Zusatzversicherung ist freiwillig und erweitert die Leistungen aus der Grundversicherung.
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Die Versicherungsprämie ist der vertraglich festgelegte Betrag, den Sie für Ihre Versicherung bezahlen. Die Prämie kann monatlich, halbjährlich oder jährlich bezahlt werden.
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Die Franchise ist Ihre Beteiligung an der Grundversicherung.
Gut zu wissen: Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie. -
Ist die Franchise ausgeschöpft, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Sie übernehmen den Selbstbehalt und bezahlen 10% der Kosten.
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Sie können bei Ihrer Grundversicherung zwischen verschiedenen Modellen wählen:
Freie Arztwahl, Hausarzt, Telemedizin, gemischtes Modell -
Wenn Sie angestellt sind und mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, dann sind Sie über Ihren Arbeitgeber gegen Unfall versichert.
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Personen mit geringem Einkommen können eine finanzielle Unterstützung, die sogenannte Prämienverbilligung, beantragen.
Das Schweizer Gesundheitssystem
Alle in der Schweiz lebenden Personen sind gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben. Jede Person wird separat versichert, auch Kinder. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt:
Versicherungsmodell
Bei der Grundversicherung wählen Sie ein Modell, das am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Je nach Modell ändert sich auch die Höhe der Prämie.
- Traditionelles Modell: Freie Arztwahl
Sie entscheiden selbst über den Arzt Ihres Vertrauens und können direkt zum Spezialisten. - Hausarztmodelle:
Ihr Hausarzt oder eine Gruppenpraxis ist Ihre erste Anlaufstelle. - Telemedizinische Modelle:
Sie wenden sich immer zuerst an Medi24 – per Telefon oder Chat. - Kombiniertes Modell: Hausarzt oder Telemedizin
Sie haben die freie Wahl: Sie wenden sich an Ihren Hausarzt oder an Medi24.
Visana bietet verschiedene Modelle an, mit denen sich Prämien sparen lassen. Das kombinierte Modell „Combi Care“ ist unser günstigstes Modell.
Die Angebote der einzelnen Krankenkassen sind unterschiedlich. Häufig versichert werden: Kosten rund um Spital- oder Auslandsaufenthalte, Behandlungen bei Spezialisten, Alternativmedizin, Vorsorgeuntersuchungen, Zahnstellungskorrekturen sowie Impfungen.
Die Prämienhöhe der Grundversicherung ist abhängig von Wohnort, Alter, Versicherungsmodell und Franchise. Die Franchise ist die jährliche Kostenbeteiligung bei der Grundversicherung. Sie ist frei wählbar von CHF 300.– bis CHF 2500.– mit einigen Abstufungen dazwischen. Diesen Betrag müssen die Versicherten zuerst selbst bezahlen, bevor die Krankenkasse Kosten übernimmt.
Ist der Franchisebetrag erreicht, beteiligt sich die Krankenkasse an weiteren Kosten. Sie selbst zahlen dabei den gesetzlich geregelten Selbstbehalt.
- Erwachsene: 10% Selbstbehalt bis zu maximal CHF 700.–
- Kinder: 10% Selbstbehalt bis zu CHF 350.–
Wenn Sie aber einen Arbeitsvertrag haben und mind. 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind Sie über Ihren Arbeitgeber bereits unfallversichert. Bei der Krankenversicherung können Sie somit die Unfallversicherung «ausschliessen» und die Kosten einsparen.
Wenn Sie keine Sozialhilfe mehr beziehen und finanziell eigenständig sind, dann treten Sie automatisch aus der kollektiven Krankenversicherung des Kantons aus und müssen sich selbst versichern (Einzelversicherung).
Ein Wechsel in die Einzelversicherung mit Status S bedeutet, dass Sie die Prämien und Kostenbeteiligung für die Krankenversicherung ab sofort selbst bezahlen müssen.
Dies kann enorme finanzielle Auswirkungen haben. Personen mit tiefem Einkommen können eine Prämienverbilligung beim Amt für Sozialversicherungen beantragen. Wir unterstützen Sie gern dabei. Kontaktieren Sie unsere Spezialisten von Visana, die Sie individuell betreuen und optimal in ihrer aktuellen Situation unterstützen.
Häufig gestellte Fragen
Alle Personen mit Schutzstatus S aus den Kantonen Bern, Solothurn und Fribourg sind bei Visana versichert.
Sie sind grundversichert. Das heisst, Ihre Versicherung ist die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP). Es steht Ihnen frei, auch eine Zusatzversicherung abzuschliessen. Die beiden Versicherungen sind voneinander gesetzlich unabhängig.
Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über die Vorteile unserer Zusatzversicherungen, wie etwa für Spitalaufenthalte, ambulante Behandlungen oder für Reisen ins Ausland.
Aktuell stellen wir Gruppen-Beratungstermine mit einer Übersetzerin für Ukrainisch zur Verfügung. Hier können Sie Ihren Termin buchen: Termin buchen
Die Schweiz verfügt über eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Die Grundversorgung ist umfassend und hochstehend. Dieses System hat seinen Preis, der sich in den Prämien widerspiegelt.
Wenn Sie mind. 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber angestellt sind, brauchen Sie keine eigene Unfallversicherung. Sie sind in diesem Fall über Ihren Arbeitgeber gegen Unfall versichert.
Mit der Franchise legen Sie fest, bis zu welcher Höhe Sie die Kosten im Krankheitsfall selbst übernehmen. Sie beträgt mind. CHF 300.–, maximal CHF 2500.–. Sie können auch einen Betrag dazwischen wählen: CHF 500.–, CHF 1000.–, CHF 1500.– oder CHF 2000.–.
Je höher Sie Ihre Franchise wählen, desto niedriger ist Ihre Prämie. So können Sie monatlich Kosten sparen.
Die Franchise bei Kindern ist niedriger als bei Erwachsenen, da Kinder häufiger medizinische Leistungen benötigen und die Kosten für ihre Behandlung für Eltern eine finanzielle Belastung darstellen können. Die Krankenkassen berücksichtigen dies bei der Festlegung für Kinder.
Als Eltern übernehmen Sie nur den Selbstbehalt, der über die Heilungskosten erhoben wird. Dieser beträgt jährlich maximal CHF 350. Sind mehrere Kinder einer Familie bei Visana versichert, beträgt die jährliche Kostenbeteiligung zusammen maximal CHF 950.
Die Wahl der Franchise hängt von Ihrer individuellen Situation und Gesundheitsgeschichte ab. Wenn Sie gesund sind und nur selten medizinische Leistungen benötigen, kann eine höhere Franchise sinnvoll sein, um Prämien zu sparen. Wenn Sie jedoch regelmäßig medizinische Leistungen benötigen, kann eine niedrigere Franchise besser geeignet sein.
Zum Beispiel indem Sie die Franchise oder das Versicherungsmodell ändern. Je höher die Franchise, desto günstiger die Prämie. Immer zum 1. Januar können Sie die Franchise ändern oder sich für ein anderes, günstigeres Versicherungsmodell entscheiden, zum Beispiel Combi Care.
Eine Hausärztin oder ein Hausarzt ist Ihre erste Ansprechperson. Sie wenden sich an Ihren Hausarzt, an eine Ärztin aus dem Ärztenetz oder an eine Gruppenpraxis.
Unsere Briefe und E-Mails erhalten Sie auf Deutsch. Es gibt aber viele Online-Übersetzungsdienste, die Sie gratis verwenden können.
Das Versicherungsende richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (KVG/VVG). Die Kündigung muss schriftlich und fristgerecht erfolgen, das heisst, sie muss spätestens am letzten Arbeitstag vor Beginn der Kündigungsfrist bei Visana eintreffen.
Um die Grundversicherung zu kündigen, muss der Brief bis spätestens am letzten Arbeitstag im November bei Visana sein. Zusatzversicherungen haben eine dreimonatige Kündigungsfrist. Dieser Brief muss bis spätestens am letzten Arbeitstag im September beim Versicherer ankommen.
Auf der Seite Versicherung kündigen erfahren Sie im Detail, wie Sie ihre Krankenkasse und Versicherung fristgerecht kündigen können.
Leistungsabrechnungen erhalten Sie immer dann, wenn Sie eine Leistung bezogen haben, zum Beispiel, wenn Sie beim Arzt waren. Der Arzt schickt die Rechnung im Normalfall direkt an uns und wir bezahlen sie, bevor wir Ihren Anteil von Ihnen zurückfordern. Die Leistungsabrechnung für ambulante Behandlungen enthält viele wichtige Informationen.
- Angaben zu den versicherten Personen
- Angaben zum Leistungserbringer/Rechnungssteller (Arzt, Therapeut, Apotheke, Labor, Medikamente etc.
- Behandlungsdatum und -dauer
- die Zusammensetzung der Leistungsabrechnung
Im ersten Teil steht, ob die erbrachte Leistung durch die Grundversicherung (KVG) und/oder Zusatzversicherung (VVG) abgedeckt wird. In den nächsten drei Spalten finden Sie weitere Informationen:
- Franchise: Sie beteiligen sich mit Ihrer selbst gewählten Franchise an den Arzt-, Spital-, Medikamentenkosten usw.
- Selbstbehalt: An den Behandlungskosten, die die vereinbarte Franchise übersteigen, beteiligt sich die Krankenversicherung zu 90 Prozent, die restlichen 10 Prozent (maximal CHF 700.– pro Jahr) sind als sogenannter Selbstbehalt von Ihnen zu bezahlen.
- Nicht versicherter Betrag: Leistungen, die weder die Grundversicherung noch die Zusatzversicherung übernimmt. Diese Kosten müssen Sie selbst bezahlen.
Unterhalb der Liste sehen Sie, wie viel die Krankenkasse an den Leistungserbringer überwiesen hat. Visana zahlt die ganze Rechnung und fordert bei Ihnen den Anteil, den Sie zahlen müssen, wieder ein.
In einigen Fällen bezahlen Sie die Rechnung an den Leistungserbringer selbst. Visana überweist Ihnen danach den Anteil, den sie als Krankenkasse übernimmt. Am Ende der Seite finden Sie die Übersicht zur Kostenbeteiligung im laufenden Kalenderjahr.
Die Leistungsabrechnung für stationäre Behandlungen beinhaltet mehr oder weniger dieselben Informationen. Der einzige Unterschied ist, dass Sie bei einem stationären Aufenthalt einen gesetzlich vorgeschriebenen Spitalbeitrag von 15 Franken pro Tag selber zahlen müssen. Diese Information, die Gesamtsumme und den Selbstbehalt finden Sie in der Tabelle, die die Kostenaufteilung abbildet, bei «Ihr Anteil».
Das hängt von der Höhe Ihrer gewählten Franchise und des Selbstbehalts ab. Ist die Franchise vollständig ausgeschöpft, dann werden die Kosten durch Visana übernommen und Sie beteiligen sich mit einem Selbstbehalt von 10%.
Nein. Diese Kosten werden nur mittels Zusatzversicherung (Zahnversicherung) bezahlt.
Ja, die Kosten werden durch die Grundversicherung abgerechnet.
Ja, diese Leistung wird über die Grundversicherung abgerechnet.
Wenn Sie sich schlecht fühlen, dann gehen Sie zum Notfallarzt. Es ist Ihre freie Entscheidung. Sie können 24h am Tag zur Notfallstation gehen. Wichtig ist, dass der Notfallarztbesuch als Notfall deklariert wird, ansonsten werden die Kosten nicht über die Grundversicherung abgerechnet.
Nein. Sie können die Zusatzversicherung auch bei einer anderen Krankenversicherung abschliessen. Es empfiehlt sich jedoch unser breites und vielseitiges Angebot zu prüfen.
In der Schweiz muss sich jede Person an den Gesundheitskosten beteiligen. Wer eine Grundversicherung hat (alle Personen, da die Grundversicherung verpflichtend ist), beteiligt sich mit der Franchise und dem fixen jährlichen Selbstbehalt von 700 Franken. Nachdem die Franchise bezahlt worden ist, zahlen Sie zusätzlich einen Selbstbehalt von je 10 Prozent bis maximal 700 Franken pro Jahr.
Fragen zu Visana
Visana bietet zwei unterschiedliche Hausarztmodelle an:
- Med Direct (Hausarztpraxis)
- Managed Care (Ärztenetz oder Gruppenpraxis)
Bei Med Direct können Sie Ihren Hausarzt frei wählen. Beim Modell Managed Care ist eine Hausärztin oder ein Hausarzt aus dem Visana-Ärztenetz oder eine Gruppenpraxis Ihre erste Anlaufstelle. Der gewählte Hausarzt beziehungsweise die Gruppenpraxis koordiniert Ihre Behandlung und überweist Sie bei Bedarf an Spezialisten oder Spitäler.
Combi Care ist ein kombiniertes Modell aus Hausarzt und Telemedizin. Ihre erste Ansprechperson ist Ihr Hausarzt oder das telemedizinische Beratungszentrum Medi24 per Telefon oder Chat. Nach der ersten Beratung werden Sie an weitere Spezialisten oder ins Spital überwiesen.
In gewissen Situationen dürfen Sie direkt eine Spezialistin oder einen Spezialisten aufsuchen. In folgenden Situationen ist es sinnvoll und erlaubt:
- Notfall (Spital oder ein beliebiger Arzt)
- ambulante augenärztliche Untersuchungen
- gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen
- geburtshilfliche Betreuung
Bei Notfällen informieren Sie Ihre Hausärztin, Ihren Hausarzt oder Ihre Gruppenpraxis zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Im Modell Managed Care dürfen Versicherte ihre Ärztin oder ihren Arzt aus der Liste der Managed-Care-Ärztinnen und -Ärzte frei wählen. Die ausgesuchte Vertrauensperson kann innerhalb eines Kalenderjahres höchstens einmal unter Einhaltung einer Frist von einem Monat auf den Anfang eines Monats gewechselt werden.
Die Managed-Care-Versicherten sind verpflichtet, den Wechsel der Versicherung sowie der bisherigen ärztlichen Vertrauensperson zu melden. Der Managed-Care-Arzt wird dadurch von seinem Patientengeheimnis entbunden und ist berechtigt, die Behandlungsinformationen und -unterlagen an die neue Managed-Care-Ärztin weiterzugeben.
Die Schweiz ist in verschiedene Prämienregionen unterteilt. Deshalb zahlen Sie je nach Gemeinde und Wohnort höhere oder tiefere Versicherungsprämien.
Die Visana-App können Sie im App Store oder bei Google Play kostenlos herunterladen. Mit der Visana-App und dem Kundenportal myVisana können Sie Ihre Versicherungsangelegenheiten bequem online erledigen. Im Kundenportal können Sie
- auf Policen, Rechnungen und Leistungsabrechnung der ganzen Familie zugreifen
- Arztrechnungen fotografieren, hochladen und direkt digital an Visana übermitteln
- Kostenbeteiligungen von Visana sowie Ihre Anteile am Selbstbehalt überprüfen
- Franchisevarianten prüfen und online ändern
- via Push-Nachricht benachrichtigt werden, wenn neue Dokumente eintreffen
- Versichertenkarten für die ganze Familie abrufen und anschauen
- Arzt- und Spitalrechnungen in eine allgemein verständliche Sprache «übersetzen»
Auch auf das digitale Bonusprogramm myPoints können Sie mit der App zugreifen. Sie können damit bis zu 120 Franken pro Jahr für Bewegung und Kundentreue erhalten. Achtung: Nur die Versicherten, die eine Zusatzversicherung bei Visana haben und älter als 12 Jahre alt sind, können myPoints nutzen.
Well, die Gesundheits-App der Schweiz, ist ebenfalls in der Visana-App enthalten. Dank Well können Sie zum, Beispiel im Doctor Chat bei Beschwerden kostenlos mit einem Arzt chatten, den Symptom-Checker nutzen oder Termine mit Ärzten vereinbaren.
Um den Papierverbrauch zu reduzieren, erhalten alle Versicherten ihre Dokumente und Rechnungen ausschliesslich direkt in der App.
Krankenkassen sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Ratenzahlungen zu bewilligen. Deshalb darf für den zusätzlichen Aufwand ein Zuschlag verlangt werden.
Ja, falls Ihre Krankenversicherung über den Kanton läuft. Sobald Sie sich selbst versichern, wird Ihnen die Versichertenkarte direkt zugestellt.
Die Ausgabe der Voucher erfolgt über den Kanton bzw. über die sozialen Partner.
Schutzsuchende Personen mit Status S, welche sozialhilfebedürftig sind, beziehen die Voucher jeweils beim zuständigen regionalen Partner, der sie auch finanziell unterstützt. Die regionalen Partner im Kanton Bern sind:
Asyl Berner Oberland
Schweizerisches Rotes Kreuz
Asylsozialdienst der Stadt Bern
ORS Service AG
Stiftung Zugang B
Solange Visana keine Übertrittsmeldung erhalten hat, können wir keinen Wechsel veranlassen. In diesem Fall erkundigen Sie sich beim Kanton, wann der Übertritt gemeldet wird:
Asyl Berner Oberland
Schweizerisches Rotes Kreuz
Asylsozialdienst der Stadt Bern
ORS Service AG
Stiftung Zugang B