Mit der Unfallversicherung (UVG) sind Sie versichert bei:
- Berufsunfällen
- Nichtberufsunfällen (ab einem Arbeitspensum von 8 Stunden/Woche)
- Berufskrankheiten
- Ambulanten Behandlungen bei Unfall
- Stationären Behandlungen in der allgemeinen Spitalabteilung
- Lohnausfalldeckung von 80% ab dem 3. Tag bis zum UVG-Maximum