FAQ zu nicht-ärztlichen psychotherapeutischen Leistungen ab 1. Juli 2022

Menschen mit psychischen Problemen benötigen einen einfachen und schnellen Zugang zur Psychotherapie. Deshalb können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten seit dem 1. Juli 2022 zulasten der Grundversicherung selbständig tätig sein. Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgte bisher über die Zusatzversicherungen, neu werden sie von der Grundversicherung erbracht. Für den Systemwechsel gibt es eine gesetzliche Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022. Danach werden Leistungen der psychologischen Psychotherapie nur noch für Behandlungen bei Therapeutinnen und Therapeuten mit Grundversicherung-Zulassung vergütet.

Häufige Fragen

Wie erfolgt die Kostenübernahme aus der Grundversicherung?

Die Kostenübernahme von nicht-ärztlichen psychotherapeutischen Leistungen erfolgt aus der Grundversicherung, abzüglich Franchise und Selbstbehalt.

Können nicht-ärztliche psychotherapeutische Leistungen auch ab 1. Juli 2022 aus der Zusatzversicherung vergütet werden?

Ab 1. Juli 2022 werden nicht-ärztliche psychotherapeutische Leistungen vorrangig aus der Grundversicherung (OKP) vergütet.

Die Leistungsübernahme aus der Zusatzversicherung von Visana ist je nach Produkt wie folgt geregelt:
 

Zusatzversicherung Ambulant Stufe II sowie Zusatzversicherung Basic
Visana wird im Sinne einer Übergangsregelung bis 31.Dezember 2022 weiterhin Leistungen aus der Zusatzversicherung für anerkannte nicht-ärztliche Psychotherapeuten ausrichten, sofern diese die OKP-Voraussetzungen noch nicht erfüllen. Diese Übergangregelung gilt dann, wenn die Behandlungen vor dem 1. Juli 2022 begonnen haben und Visana eine entsprechende Kostengutsprache erteilt hat.  

 

Zusatzversicherung Ambulant Stufe III und Zusatzversicherung Maxica
Visana übernimmt aktuell die Leistungen im Rahmen der jeweiligen Versicherungsdeckung. Voraussetzung ist, dass keine Leistungspflicht aus der OKP besteht und der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin über eine kantonale Bewilligung zur Berufsausübung nach Psychologieberufegesetz (PsyG) verfügt. Ob dies jeweils der Fall ist, kann im Psychologieberuferegister (PsyReg) unter www.psyreg.admin.ch überprüft werden.

Wird Visana die Prämien der betroffenen Produkte reduzieren?

Visana wird die Prämien per 2023 nicht senken, denn die Psychotherapie hat nur einen geringen Teil der Gesamtleistungen in den Produkten ausgemacht. Die Einsparungen werden mit der laufenden Kostensteigerung bei Weitem wieder kompensiert.

Welcher Tarif wird für die nicht-ärztlichen psychotherapeutischen Leistungen aus der OKP vergütet?

Der Tarifvertrag für die Vergütung von psychologischen Psychotherapie-Leistungen ist zwischen den Tarifpartnern zu verhandeln und durch den Bundesrat zu genehmigen. Das ist bislang noch nicht erfolgt. Um bis dahin eine Grundlage für die Rechnungsstellung zu haben, müssen die Tarifpartner eine Übergangslösung vereinbaren. Mangels eines Übergangstarifs hat tarifsuisse bei den Kantonen Arbeitstarife beantragt. Für nähere Angaben informieren Sie sich bitte direkt bei tarifsuisse.

Ich arbeite als delegierter Psychotherapeut/delegierte Psychotherapeutin. Wie kann ich ab 1. Juli 2022 abrechnen?

Die Kosten für Leistungen im Rahmen der delegierten Psychotherapie können für längstens sechs Monate nach Inkrafttreten der Änderung, sprich bis am 31. Dezember 2022, abgerechnet werden. Anschliessend ist das bisher gültige Delegationsmodell nicht mehr zulässig.

An wen muss ich die Rechnung stellen?

Wir gehen davon aus, dass die Kosten für nicht-ärztliche psychotherapeutische Leistungen aus der OKP direkt Visana in Rechnung gestellt werden können (Tiers payant). Aufgrund der Tarifvertragssituation ist derzeit so, dass in einer ersten Phase die Rechnungen an die Versicherten ausgestellt werden müssen.

Unter welchen Voraussetzungen werden psychotherapeutische Behandlungen ab dem 1. Juli 2022 aus der Grundversicherung übernommen?

  • Der psychologische Psychotherapeut/die psychologische Psychotherapeutin benötigt für die OKP eine gültige ZSR-Nummer.
  • Eine ärztliche Verordnung liegt vor.
  • Die Behandlung entspricht den WZW-Kriterien (Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit).

Wie erhalte ich eine gültige OKP-ZSR-Nummer für die Abrechnung ab 1. Juli 2022?

SASIS vergibt die ZSR-Nummer für psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen. Nähere Informationen sind auf www.sasis.ch zu finden.

Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um als selbstständig tätige Psychotherapeutin/selbstständig tätiger Psychotherapeut über die Grundversicherung abrechnen zu können?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in Art. 50c der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) geregelt.  

Benötigt mein/e Klient/in eine ärztliche Verordnung für eine Kostenübernahme aus der Grundversicherung?

Ja, gemäss KLV Art. 11b ist eine ärztliche Verordnung notwendig, ansonsten können die Leistungen nicht über die Grundversicherung abgerechnet werden.

Wie viele nicht-ärztliche psychotherapeutische Behandlungen bezahlt Visana?

Pro ärztliche Verordnung werden maximal 15 Behandlungen abgerechnet. Nach30 Therapiesitzungen muss der verordnende Arzt einen Verlaufsbericht zur Prüfung an die Krankenversicherung einreichen.

Wie ist das Vorgehen in Krisensituationen?

In Krisensituationen übernimmt Visana höchstens zehn Abklärungs- und Therapiesitzungen auf Basis einer ärztlichen Anordnung. Als Krisensituation gelten Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen bei Neudiagnosen oder bei einer lebensbedrohlichen Situation.

Wer muss den Antrag zur Langzeittherapie stellen?

Der verordnende Arzt muss den Antrag zur Langzeittherapie mittels aktuellem Verlaufsbericht stellen. Der psychologische Psychotherapeut/die Psychotherapeutin erstattet vor Ablauf der Verordnung oder Kostengutsprache dem anordnenden Arzt Bericht. / selbstständig.

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