Ihre Pflichten

Wenden Sie sich bei jedem medizinischen Anliegen an Ihren Hausarzt. Andere Leistungserbringer (insbesondere Spezialisten) dürfen nur auf Überweisung durch Ihren Hausarzt aufgesucht werden.
 

Ausnahmen

In folgenden Fällen dürfen Sie sich direkt an einen Spezialarzt wenden:

  • Sehhilfen (Brillengläser, Kontaktlinsen)
  • Mutterschaft
  • Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen
  • Gynäkologische Erkrankungen
  • Ambulante augenärztliche Untersuchungen
  • Zahnärztliche Behandlungen

Bei Notfällen orientieren Sie Ihren Hausarzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

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