Ihre Pflichten
Wenden Sie sich bei jedem medizinischen Anliegen an Ihren Hausarzt. Andere Leistungserbringer (insbesondere Spezialisten) dürfen nur auf Überweisung durch Ihren Hausarzt aufgesucht werden.
Ausnahmen
In folgenden Fällen dürfen Sie sich direkt an einen Spezialarzt wenden:
- Sehhilfen (Brillengläser, Kontaktlinsen)
- Mutterschaft
- Gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen
- Gynäkologische Erkrankungen
- Ambulante augenärztliche Untersuchungen
- Zahnärztliche Behandlungen
Bei Notfällen orientieren Sie Ihren Hausarzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.