Die Landwirtschaftsversicherung im Detail

Landwirtschaftstaggeld

Die Landwirtschaftstaggeld-Versicherung sichert Personen, deren Haupteinkommen aus einem landwirtschaftlichen Betrieb stammt, das Einkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall. Bei dieser Versicherung können nützliche Zusatzversicherungen wie z.B. die Versicherung für Betriebshelfer und Aushilfen eingeschlossen werden.

Betriebshelferbeitrag

Falls Sie als Bäuerin oder Bauer ein Landwirtschaftstaggeld von mindestens CHF 20.– mit einer maximalen Wartefrist von 30 Tagen versichert haben, so ist die Betriebshelferversicherung automatisch mitversichert. Aus der Betriebshelferversicherung werden pro Ersatztag CHF 30.– während maximal 60 Tagen entschädigt. Sie leistet damit einen Beitrag für die Kosten einer temporären Betriebshilfe.

Aushilfen-Versicherung

Als Erweiterung der Landwirtschaftsversicherung besteht die Möglichkeit, eine Aushilfen-Versicherung abzuschliessen. Aushilfen und Taglöhner, die nicht dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) unterstehen, sind dadurch gegen die wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen versichert.

Die Versicherungsleistungen umfassen die Heilungskosten, ein Unfalltaggeld von max. CHF 50.– pro Tag, ein Invaliditätskapital von CHF 50‘000.– mit Progression 350 Prozent (Versicherungssumme CHF 50'000.–, Auszahlung max. CHF 175‘000.–) und einem Todesfallkapital von maximal CHF 25‘000.–.

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