Ihre Verpflichtungen
Für Versicherte mit dem VIVA-Modell bestehen folgende Pflichten:
Erstkonsultation
Bei medizinischen Anliegen wenden Sie sich immer an Ihren persönlichen Ansprechpartner oder Ihre persönliche Ansprechpartnerin und halten sich an den vereinbarten Behandlungsplan (Zeitrahmen und Leistungserbringer).
Bezug von Generika/Biosimilars
Sie verpflichten sich zum Bezug von Generika und Biosimilars. Originalpräparate werden nur dann vergütet, wenn es für die entsprechende Wirkstoffgruppe kein Generikum/Biosimilar gibt oder wenn Sie aus ausgewiesenen medizinischen Gründen auf das Originalpräparat angewiesen sind.
Einsicht in medizinische Unterlagen
Sie verpflichten sich mit Abschluss von VIVA, vorhandene medizinische Unterlagen mit dem gewählten koordinierenden Leistungserbringer zu teilen sowie Auskunft über Ihren Gesundheitszustand zu erteilen.
Teilnahme an speziellen Programmen
Versicherte mit einer chronischen Krankheit können vom koordinierenden Leistungserbringer zur Teilnahme an Disease- und Chronic-Care-Management-Programmen verpflichtet werden.
Ausnahmen
In folgenden Fällen wählen Sie Ihre Leistungserbringer selber:
- medizinische Notfälle
- gynäkologische Untersuchungen und Behandlungen
- zahnärztliche Behandlungen
Wichtig: Notfallbehandlungen sowie gynäkologische Untersuchungen und Behandlungen sind dem koordinierenden Leistungserbringer innert 30 Tagen zu melden.
Das passiert bei Nichteinhaltung der Vertragspflichten:
Versäumen Sie die Pflichten, werden folgende Schritte eingeleitet:
1. Nichteinhaltung: Mahnung
2. Nichteinhaltung: Leistungskürzung um 50 Prozent
3. Nichteinhaltung: Leistungskürzung um 100 Prozent
4. Nichteinhaltung: Umteilung in die ordentliche Grundversicherung