Fragen und Antworten
Weshalb gibt es Rabatt-Veränderungen?
Alle Kranken-Versicherungen müssen nachweisen, dass die gewährten Rabatte für die kollektiven Heilungskosten-Verträge gerechtfertigt sind. In einem Kollektivvertrag versicherte Personen müssen über eine bessere Risikostruktur verfügen als die Personen in der Einzelversicherung. Konkret heisst das, dass bei zwei Personen gleichen Alters und gleichen Geschlechts, wovon eine im Rahmen eines Kollektivvertrages und die andere in der Einzelversicherung versichert ist, jene im Kollektivvertrag um den gewährten Rabatt weniger Leistungen verursachen darf!
Wovon hängt es ab, ob der Rabatt ganz gestrichen oder angepasst wird?
Gemäss Vorgabe der FINMA muss der Rabattnachweis im Rahmen eines kollektiven Heilungskosten-Vertrages für jedes Produkt einzeln überprüft werden. Es kommt also darauf an, dass innerhalb eines Produkts der Versicherte des Kollektivvertrags weniger Leistungen beansprucht als ein Versicherter, der nach Alter und Geschlecht vergleichbar ist, jedoch keinem Kollektiv angehört. Der Nachweis kann je Produkt unterschiedlich ausfallen.
Es gibt Kollektivverträge, bei denen der Rabattnachweis bei einzelnen Produkten nicht gelingt. Dies hat eine anteilige Rabattanpassung zur Folge.
Bei anderen Kollektivverträgen scheitert dieser Nachweis über alle Produkte hinweg. Dort kann kein Rabatt mehr gegeben werden.
Um wie viele Franken steigt meine Prämie künftig?
Diese Frage lässt sich leider nicht allgemein beantworten, da jeder Versicherter eine andere Vertragssituation hat. Die Erhöhungen variieren je nach Produktkombination, Alter, Geschlecht etc.
Muss ich als Versicherte/r etwas unternehmen?
Sowohl bei der Rabattanpassung als auch bei der Kündigung des Vertrags müssen sie nichts unternehmen. Der Vertragspartner, z.B. Ihr Arbeitgeber, wird über die Änderungen informiert. Der Versicherungsschutz bleibt vollumfänglich erhalten.
Woran erkenne ich auf meiner Police, wie hoch die Anpassung ist oder ob der Vertrag aufgelöst wurde?
Bei einer Rabattanpassung werden der Name Ihres Kollektivs und die Vertragsnummer wie bisher angezeigt. Der Rabatt wird automatisch angepasst.
Bei einer Rabattstreichung entfallen die Kollektiv-Rabatte um 100 %. In diesem Fall werden die Verträge mit dem Vertragspartner, also Ihrem Arbeitgeber, Verband oder Verein, aufgelöst. Auf Ihrer Police erkennen Sie dies daran, wenn der Name Ihres Kollektiv und die Vertragsnummer fehlen.
Der Versicherungsschutz bleibt vollumfänglich erhalten.
Bin ich weiterhin gut abgesichert?
An Ihrer Versicherungsdeckung und Ihrer Versicherungssituation ändert sich nichts. Sollte der kollektive Heilungskosten-Vertrag aufgehoben werden, so werden Sie automatisch in die entsprechende Einzelversicherung umgeteilt. Sie müssen dazu nichts unternehmen. Sie sind so gut wie bisher versichert und es entstehen keine Deckungslücken.
Lohnt sich der Kollektiv-Vertrag weiterhin?
Der Kollektiv-Vertrag bleibt attraktiv, auch wenn Sie aktuell von keinen oder geringen Rabatten profitieren. Der Rabattnachweis erfolgt jährlich. Das heisst, wenn zu einem späteren Zeitpunkt ein Rabatt nachgewiesen werden kann, wird ein solcher auch wieder auf den 1. Januar des Folgejahres gewährt.
Mit Ihrem Kollektivvertrag profitieren Sie nicht nur von von Rabatten bei den Zusatzversicherungen, sondern auch von exklusiven Zusatzpunkten bei myPoints. Ganz einfach, damit Sie Ihr Jahresziel von 120'000 Punkten schneller erreichen und in den Genuss eines Jahresbonus von CHF 150.– statt CHF 120.– kommen. Mehr dazu auf visana.ch/mypoints-kollektiv
Haben Sie noch weitere Fragen zur Situation Ihres kollektiven Heilungskostenvertrags?
Prüfen Sie die Informationen im Ihrem Intranet oder wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Arbeitgeber oder Ihren Verband.
Weitere Fragen beantworten wir gerne und beraten Sie zu Ihrer individuellen Situation.
Hotline
- Kranken- und Unfallversicherung
- 0848 848 899
- Haushalt- und Gebäudeversicherung
24h Home-Assistance - 0800 800 688
Notfälle im Ausland
- rund um die Uhr
365 Tage im Jahr - +41 848848855