Gehen Sie für längere Zeit ins Ausland? Empfangen Sie Gäste aus dem Ausland? Oder sind Sie Grenzgänger?

Mit einer längeren Reise oder dem Umzug in ein anderes Land beginnt für Sie eine neue Lebenssituation. Vieles ist neu und unbekannt, viele Fragen tauchen auf. Die Frage nach der optimalen Auslandkrankenversicherung gehört zu den wichtigsten. Sollte Ihnen etwas zustossen, brauchen Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite. Auch wenn Sie Gäste aus dem Ausland empfangen haben wir die optimale Versicherungslösung für Sie.

  • Abmeldung / Auswanderer

    Wann fällt die Versicherungspflicht in der Schweiz weg?

    Wohnen Sie bereits ausserhalb der Schweiz oder planen Sie, Ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen? Dann entfällt möglicherweise Ihre gesetzliche Versicherungspflicht in der Schweiz. Dies kann der Fall sein, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

    • Ihr Wohnsitz liegt ausserhalb der Schweiz
    • Sie sind nicht in der Schweiz arbeitstätig
    • Ihr Arbeitgeber hat seinen Hauptsitz nicht in der Schweiz
    • Sie beziehen keine Rente aus einer sozialen Einrichtung der Schweiz

    Nicht mehr in der Schweiz versicherungspflichtig – was nun?

    Visana vermittelt in Zusammenarbeit mit expatpartners AG – dem Schweizer Experten für Auslandversicherungen – die internationale Krankenversicherung von Cigna.

    Ein exklusiver Vorteil für Sie: Falls Sie während Ihrer Zeit im Ausland bei Cigna versichert waren, dann können Sie bei Ihrer Rückkehr in die Schweiz frei in die Zusatzversicherungen von Visana wechseln. Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Informieren Sie sich mit unserem Flyer über die genauen Voraussetzungen.

    Was bietet die internationale Krankenversicherung von Cigna?

    • Heilungskostenversicherung bei Krankheit und Unfall
    • Private Krankenversicherung mit freier Arzt- und Spitalwahl in der gewählten Deckungszone.
    • Anrecht auf Privatabteilung in Krankenhäusern (bei der „Silver“-Deckung halbprivat).
    • Deckung für alle Nationalitäten in fast allen Ländern.
    • Grösstes Netzwerk an Dienstleistern (Krankenhäusern / Ärzte) weltweit. Der Cigna Kundenservice (24/7) kann ein gutes Krankenhaus oder einen guten Arzt in der Nähe finden und, wann immer möglich, werden die Behandlungskosten direkt mit dem Gesundheitsdienstleister abgerechnet.
    • Wenn eine Direktzahlung nicht möglich ist, erhalten Sie eine Rückerstattung des Rechnungsbetrages. Originaldokumente müssen nicht eingeschickt werden, ein E-Mail mit der eingescannten Rechnung reicht aus, sofern Diagnose und Behandlung klar ersichtlich sind. Die Rückerstattung erfolgt zudem auf das Konto Ihrer Wahl, in der Währung Ihrer Wahl (überall auf der Welt wo rechtlich möglich).
    • Onlineverzeichnis medizinischer Vertretungen weltweit.

    In wenigen Schritten zu Ihrer neuen Auslandversicherung

    Die Versicherungsleistungen der Cigna sind vielfältig und lassen sich auf Ihre individuellen Bedürfnisse abstimmen. Wir helfen Ihnen gerne, die für Sie und Ihre Familie passende Deckung zu finden. Wenden Sie sich unverbindlich an unsere Spezialisten für Auslandversicherungen:

    Kontakt

    Visana Services AG Auslandversicherungen Telefon: 031 357 90 11

    Ihr exklusiver Vorteil: Freizügigkeit bei Rückkehr

    Falls Sie während Ihrer Zeit im Ausland bei Cigna versichert waren und in die Schweiz zurückkehren, dann können Sie frei in die Zusatzversicherungen von Visana eintreten. Ganz unkompliziert und ohne Gesundheitsfragen.

  • Weltreise­versicherung

    Entdecken Sie sorglos die Welt

    Falls Sie für längere Zeit auf Reisen gehen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss unserer Reiseversicherung "Vacanza". Damit sind Sie gegen Krankheit, Unfall und weitere Unannehmlichkeiten unterwegs versichert.

     

    • Betraglich unlimitierte Kostenübernahme für notfallmässige Behandlungen in einer Arztpraxis oder einem Spital im Ausland
    • 24-Stunden-Soforthilfe-Service
    • Inklusive eine umfassende Ausland-Rechtschutzversicherung
    • Annullierungskosten- und Reisegepäckversicherung können optional mitversichert werden.
    • Vacanza ist für Reisen bis zu 8 Wochen automatisch in den Zusatzversicherungen Ambulant und Spital inbegriffen
    • Vacanza kann für Reisen bis maximal 1 Jahr abgeschlossen werden
    • Voraussetzung für den Abschluss von Vacanza ist, dass in der Schweiz eine Grundversicherung nach KVG besteht

     

    Mehr Informationen dazu finden Sie unter Vacanza.

    Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie mehr über die Vorteile unserer Weltreiseversicherung:

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    Bleiben Sie während Ihrer Weltreise in der Schweiz angemeldet?

    In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss unserer Reiseversicherung Vacanza.

  • Entsandte Arbeit­nehmer

    Entsandt, aber weiterhin in der Schweiz versicherungspflichtig?

    Bei Entsendungen zu einer ausländischen Geschäftsstelle bleiben Sie in der Schweiz versicherungspflichtig, sofern Ihr Arbeitgeber seinen Hauptsitz in der Schweiz hat. Das heisst, Sie müssen weiterhin über eine obligatorische Grundversicherung verfügen.

    Welche Versicherungsdeckung passt zu mir?

    Ob Sie zukünftig in Europa oder auf einem anderen Kontinent Ihrer Arbeit nachgehen – wir finden die passende Lösung für Sie. Kontaktieren Sie einfach unsere Spezialistinnen und Spezialisten für Auslandversicherungen:

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  • Grenz­gänger

    Wahlfreiheit für Sie

    Als Grenzgänger haben Sie zwei Möglichkeiten:

    • Sie lassen sich gemäss den bilateralen Abkommen mit der EU in der Schweiz krankenversichern.
    • Sie lassen sich in der Schweiz (zuständige Behörde im Arbeitgeberkanton) von der Versicherungspflicht befreien und bleiben im Heimatland versichert.

    Denken Sie daran, Ihre Entscheidung innerhalb von 3 Monaten ab dem Beginn Ihres Grenzgänger-Status zu treffen. EU-Bürger, welche in der Schweiz arbeiten und den EU Wohnsitz beibehalten und Schweizer Bürger, welche in der Schweiz arbeiten und ihren Wohnsitz in ein EU-Land verlegen, gelten als Grenzgänger.

     

    Kontaktieren Sie einfach unsere Spezialistinnen und Spezialisten für Auslandversicherungen:

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  • Gäste­versicherung

    Die Vorteile für Ihre Gäste im Überblick

    • Ohne Gesundheitsprüfung abschliessbar
    • Wahl der Versicherungssumme und der Gültigkeitsdauer nach Ihren Bedürfnissen
    • Medizinische Assistance, welche Ihnen rund um die Uhr telefonisch zu Verfügung steht
    • Deckung bis CHF 50‘000.- zum Erlangen eines Schengen-Visums
    • Einfach und schnell abschliessbar

    Wozu eine Gästeversicherung?

    Ihre Gäste aus dem Ausland sollen den Aufenthalt bei Ihnen sorglos geniessen können. Damit im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls keine empfindlichen finanziellen Folgen auftreten, empfiehlt sich der Abschluss einer Gästeversicherung. Ihre Freunde und Verwandten sind mit der Gästeversicherung während des Aufenthaltes gegen die Kosten von Arztbesuchen, Medikamenten und Spitalaufenthalten (allgemeine Abteilung) sowie medizinisch begleiteten Nottransporten ins Heimatland versichert.

    Je nach Herkunftsland benötigen Ihre Gäste ein Visum für den Besuch in der Schweiz. Dazu muss eine Krankenversicherung für den Schengen-Raum bestehen. Dank der Gästeversicherung können Ihre Gäste die benötigte Deckung vorweisen.

    Was deckt die Gästeversicherung?

    Die Versicherung übernimmt die medizinischen Leistungen in Folge eines Unfalls oder einer Krankheit, unter anderem: 

    • Heilmassnahmen inklusive Medikamente
    • Krankenhausaufenthalt
    • Dienste von diplomiertem Krankenpflegepersonal bei Hauspflege
    • Miete medizinischer Hilfsmittel
    • bei Unfall erstmalige Anschaffung von Prothesen, Brillen, Hörapparaten etc.
    • Transport in das für die Behandlung geeignete, nächstgelegene Krankenhaus

    Den kompletten Deckungsumfang und die Ausschlüsse entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen

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