Die Unfallversicherung ist obligatorisch. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben und mind. 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind Sie über Ihren Arbeitgeber bereits unfallversichert. Die Deckung richtet sich nach dem Unfallversicherungsgesetz UVG. Bei der Krankenversicherung können Sie somit die Unfallversicherung «ausschliessen» und die Kosten einsparen. Personen mit tiefem Einkommen haben zudem Anrecht auf einen Beitrag an ihre Krankenkassenprämien. Dieser Beitrag heisst Prämienverbilligung.
Wenn Sie selbstständig erwerbend, nicht erwerbstätig oder weniger als acht Stunden pro Woche bei einem Unternehmen angestellt sind, sind sie nicht automatisch gegen Unfall versichert. Sie können den Zusatz Unfall bei Ihrer Krankenkasse mitversichern.
Gut zu wissen
In der Schweiz sind sowohl die Kranken- als auch die Unfallversicherung obligatorisch. Passen Sie Ihre Deckung regelmässig Ihrer neuen Lebenssituation an.